Zur "Einführung" der Tridentinischen Messe

■ Als Kind deutscher Eltern auf dem Territorium der früheren Sowjetunion in Kazachstan geboren und aufgewachsen, weiß der Autor dieser Zeilen aus eigener Erfahrung, wie in diesem atheistischen System die Christenverfolgung in den 70-er und in der ersten Hälfte der 80-er Jahre des vorigen Jahrhunderts ausgesehen hatte. In der betreffenden Stadt Karaganda lebten nach dem 2. Weltkrieg viele Menschen deutscher Abstammung, darunter viele Katholiken. Sie alle kamen dorthin im Zuge der Vertreibung der deutschen Bevölkerungsteile aus den deutschen Kolonien in der Ukraine und dem Wolgagebiet in den asiatischen Teil der UdSSR nach dem Ende des Krieges.

Ähnliches Schicksal erlitten unter den Katholiken auch polnische und ukrainische Bevölkerungsgruppen, wobei die Deutschen doch die ganz klare Mehrheit bildeten (in Karaganda). Und im Unterschied zu den allermeisten anderen Gegenden gab es in Karaganda nach dem Krieg auch immer katholische Priester verschiedener Nationalitäten, die meisten davon wurden ebenfalls aus dem europäischen Teil der UdSSR zwangsweise weiter nach Osten umgesiedelt.

Diese Priester, solange noch nicht im Rentenalter (und dann mit einer jämmerlichen Rente!), mussten natürlich in der atheistischen Sowjetunion einem Zivilberuf nachgehen, wobei sie von den Gläubigen eingeladen worden sind, um in deren Privathäusern (in der Regel abends) die Beichte zu hören, die hl. Messe zu feiern und die übrigen Sakramente zu spenden. Dabei hatte dies alles absolut heimlich vor den kommunistischen Behörden zu geschehen! Denn wenn diese Priester bei der Ausübung ihrer aufopferungsvollen pastoralen Tätigkeit erwischt worden wären, wären sie wieder in Haft gekommen - die ältere Generation dieser Priester hat das Gefängnis sehr wohl auch und gerade von innen gekannt!

So hat auch in der kleinen elterlichen Wohnung des Autors dieser Zeilen ungefähr 3-4 Mal im Jahr ein (zunächst polnischer und dann nach dessen Tod ukrainischer) Priester auf die gerade beschriebene Weise Einkehr gehalten, um auch unsere Großfamilie mit den aus den Sakramenten und dem hl. Meßopfer fließenden überreichen Gnaden Gottes zu beschenken. Dabei wurden wir, die Kinder, im gesunden katholischen Sinn zur großen Ehrfurcht vor Gott und den hl. Sakramenten und zum Respekt vor dem Priesterstand erzogen.

Dann aber (im Jahre 1977) hat ein ebenfalls in Karaganda tätiger (litauischer) Jesuitenpater von den atheistischen Behörden die Genehmigung erhalten, offiziell eine katholische Gemeinde zu registrieren und öffentlich in einem Haus die Messe zu feiern. Danach durften wir dieses Haus niederreißen und an dessen Stelle sogar eine Kirche in stattlicher Größe bauen, wobei sehr viele der Bauarbeiten von den Gläubigen selbst erledigt wurden. Für alle offenkundig aber war, dass dem eine wie auch immer geartete Abmachung zwischen diesem Priester und den Behörden vorausgegangen haben muss, deren Inhalt uns natürlich nicht bekannt gegeben wurde. Jedenfalls aber konnten wir nun in eine Kirche gehen, ohne dass uns jemand physisch daran gehindert hätte.

Dennoch kam niemand von uns, den Gläubigen, auf den absurden Gedanken zu vermuten, die kommunistische Partei der UdSSR hätte nun dem Atheismus abgeschworen und sich zum Christentum und Katholizismus bekehrt! Denn der atheistische Kommunismus und religionsfeindliche Marxismus-Leninismus blieb nach wie vor (und ungeschwächt) Staatsdoktrin! So wurde auch uns, den Kindern, in der Schule weiterhin dieser Atheismus gelehrt, wobei das Christentum lächerlich gemacht und als ein dummes Märchen dargestellt wurde. Und hätten die für die kommunistische Jugenderziehung verantwortlichen Lehrer in der Schule erfahren, dass jemand von ihren Schülern in die Kirche geht, hätten diese Kinder in der Regel nicht unbedeutende Schwierigkeiten bekommen. Und hätte man zum Beispiel erfahren, dass ein Lehrer gläubig ist, hätten sie ihren Lehrerberuf aufgeben müssen.

Somit hat sich trotz der Genehmigung des betreffenden Kirchenbaus in unserer Stadt am grundsätzlichen System überhaupt nichts geändert! Aber warum dann diese Genehmigung, obwohl doch katholische Gottesdienste an anderen Orten weiterhin strikt untersagt blieben und sich die Kirchenverfolgung im vollen Umfang fortsetzte?

Nun, dafür sprachen offensichtlich politisch-taktische Gründe! Denn in Karaganda lebten ja viele Deutsche, von denen ein Großteil Verwandte in der alten Bundesrepublik Deutschland hatte. Somit sollte dem Westen der Eindruck vermittelt werden, als sei den Bürgern der UdSSR (trotz der atheistischen Ausrichtung des Systems) die freie Religionsausübung garantiert. Und dadurch wollte man dann nicht nur den politischen Druck des Westens (wegen der Kirchenverfolgung) abschwächen, sondern erhoffte sich seitens der Regierung auch gewisse wirtschaftliche Vorteile.

■ Am 07. Juli veröffentlichte Benedikt XVI. das Motu proprio "Summorum Pontificum", in welchem er die Benutzung des überlieferten Römischen Missale Romanum nach der 1962 von Angelo Roncalli, Johannes XXIII., bereits etwas veränderten Version unter bestimmten Voraussetzungen gestattete. Viele der "konservativ" gesinnten Gläubigen und Gemeinschaften innerhalb der so genannten „Konzilskirche" feiern diesen Schritt als einen großen Erfolg und sehen darin ein Zeichen der Rückbesinnung Joseph Ratzingers auf traditionelle Glaubenswerte. Schauen wir uns also dieses Schreiben an, um es objektiv bewerten zu können.

Nach den am Anfang eher allgemein gehaltenen Ausführungen über die Sorge verschiedener Päpste (bzw. "Päpste") um die kirchliche Liturgie führt dann Benedikt XVI. aus: "In jüngster Zeit aber brachte das 2. Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal reformiert und den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden sollte ". Deswegen habe dann auch Giovanni Montini, "Paul VI. die reformierten und teilweise erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert". Diese seien dann "in eine Vielzahl der Volkssprachen übersetzt und von den Bischöfen sowie den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen worden".

Diese Worte bringen somit klar die große Wertschätzung Ratzingers für den "Novus Ordo Missae" (in seiner editio typica) zum Ausdruck - auch in seinen Übersetzungen in die einzelnen Volkssprachen! Sowohl heißt er also die unheilvolle "Liturgiereform" der postkonziliaren Zeit grundsätzlich gut, als auch hat er nichts (in jedem Fall nichts Wesentliches) an deren eindeutig unkatholischen und sich theologisch-glaubensmäßig an den Protestantismus anbiedernden Neuausrichtung auszusetzen! Und das allein muss uns schon hier sehr stutzig machen!

Zumal er die modernistische und von den katholischen (vorkonziliaren) Päpsten verurteilte Überzeugung zu teilen anzeigt, dass (auch) die Liturgie "den Erfordernissen" der jeweiligen "Zeit angepasst" werden könne! (Vgl. dazu hl. Papst Pius X.: "Lamentabili Sane Exitu" bzw. "Pascendi Domini Gregis".) Damit verletzt er nicht nur eindeutig das in der katholischen Kirche fest verankerte Prinzip der apostolischen Tradition, sondern spricht der "Konzilskirche" grundsätzlich das Recht zu, den Messritus nach dem Dafürhalten der jeweiligen Zeit und der menschlichen Mode zu "modernisieren"!

Nach dieser grundsätzlichen "Liebeserklärung" an die "neue Messe" findet dann bei Ratzinger Erwähnung, dass es "aber in manchen Gegenden nicht wenige Gläubige gibt, die mit solcher Liebe und Empfindung den früheren liturgischen Formen anhängen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten", dass ihnen zunächst 1984 und dann noch 1988 die Möglichkeit zur Benutzung des Missale von 1962 gewährt worden sei. Somit bringt hier Ratzinger etwas mit Stolz zur Sprache (und bezeichnet es als eine außergewöhnliche Wohltat seines Vorgängers Karol Wojtyla, Johannes Paul II.), was eigentlich ein großer Skandal und eine riesige Schande war. Denn da wurde nämlich die Benutzung des Missale von 1962 nur unter solchen Auflagen und Bedingungen "genehmigt" ("Ecclesia Dei"), dass ein jegliches Lob dieser "Genehmigung" einem jeden sich in der Materie auskennenden und wahrheitsliebenden Menschen als ein Hohn der Wahrheit vorkommen muss!

Und nun wird in diesem Schreiben der Beschluss Ratzingers bekanntgegeben. Im Artikel 1 heißt es: "Das von Paul VI. promulgierte Missale Romanum ist die ordentliche Ausdrucksform der ´Ordnung des Gebetes´ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus". Das Missale von 1962 solle dagegen als die "außerordentliche Ausdrucksform derselben ´Ordnung des Gebetes´ der Kirche gelten und sich ... der gebotenen Ehre erfreuen". Diese beiden Missalia sollten nicht "zu einer Spaltung ´der Ordnung des Gebetes´ der Kirche führen, denn sie sind zwei Ausdrucksweisen des einen Römischen Ritus".

Also bleibt die "neue Messe" weiter genau so die Norm der Liturgie und des Glaubens innerhalb der "Konzilskirche", wie sie es bisher seit ihrer Einführung war ...und in den Herzen der Gläubigen viel an gesunder Glaubenssubstanz vernichtet hat! Also besitzt Ratzinger nicht das geringste Interesse, der Sache insofern endlich auf den Grund zu gehen, dass die in diesem "Novus Ordo Missae" enthaltenen theologischen Irrtümer aufgearbeitet und beseitigt würden - in dieser Hinsicht soll also alles beim Alten bleiben!

Und wenn er dann noch gegen eine jegliche theologische Einsicht absurderweise behauptet, dass sich die "neue Messe" inhaltlich praktisch in Nichts vom überlieferten Römischen Messritus unterscheide, dann unterstreicht dies nur, dass er letztendlich doch kein Interesse an der Wahrheit besitzt und nur irgendeine nicht dem christlichen Geist entsprechende Taktik verfolgt! Also muss schon jetzt befürchtet werden, dass es Ratzinger mit diesem Schreiben letztendlich doch nicht um die Durchsetzung und Verbreitung des überlieferten Glaubensguts, sondern um die Erreichung anderer, alles andere als edler Ziele geht.

Diese Befürchtung lässt sich auch durch seine weiteren Ausführungen bestätigen. Denn da behauptet er zunächst, dass die überlieferte Messe bzw. der Messritus von 1962 "niemals abgeschafft" worden sei. Wenn aber das überlieferte Missale Romanum innerhalb der "Konzilskirche" "niemals abgeschafft" worden sei, warum muss denn jetzt dessen Verwendung erst wieder gestattet werden? Denn in demselben Satz, in welchem die gerade zitierte Behauptung erwähnt wird, fügt Ratzinger hinzu, dass "es erlaubt ist", den 62-er Ritus "als die außerordentliche Form der kirchlichen Liturgie zu feiern". Und unmittelbar darauf wird von den "Bedingungen" (!) gesprochen, unter welchen eine solche Zelebration geschehen dürfe. Offensichtlich will uns hier Ratzinger etwas vormachen und über seine eigentlichen mit diesem Schreiben verbundenen Intentionen täuschen!

Diese "Bedingungen" werden hier nicht einzeln aufgelistet, sondern es wird dabei auf die früheren Schreiben Johannes Pauls II. "Quattuor abhinc annos" (1984) und "Ecclesia Dei" (1988) verwiesen. Also darf nach wie vor grundsätzlich nur der postkonziliare Religionsdiener die 62-er Messe benutzen, welcher auch unbedingt Mitglied der "Konzilskirche" ist und somit sowohl den "Novus Ordo Missae" als auch die erheblichen Irrtümer des Vatikanums II. und der postkonziliaren Zeit ausdrücklich anerkennt! Also soll die katholische Rechtgläubigkeit nur dann einen gewissen Raum zugesprochen bekommen, wenn die betreffende Person zugleich auch ihr Gegenteil, die modernistische Häresie, gutheißt - wer die Wahrheit liebt und bejaht, soll dazu gebracht werden, gleichzeitig auch die Lüge zu akzeptieren! Wir sehen, dass sich da bei den Verantwortlichen in Rom überhaupt nichts geändert hat - sie betreiben weiterhin ihr bisheriges böses Spiel.

■ Ab dem Artikel 2 wird dann im einzelnen dargelegt, wer und wann den 62-er Ritus benutzen darf. Dabei wird unterschieden zwischen den Messen mit anwesendem Volk und ohne ein solches. Auch diese Maßnahme macht uns hellhörig und lässt nichts Gutes erahnen.

Jedenfalls "darf" nun ein jeder Priester der "Konzilskirche" bei den Messen ohne anwesendes Volk (d.h. wenn er ganz allein zelebriert!) an einem jeden Tag des Jahres sowohl die "neue Messe" als auch den 62-er Ritus verwenden. Dazu bedarf es keiner weiteren "Genehmigung".

Eine scheinbar kleine, tatsächlich aber äußerst gewichtige Ausnahme bildet da das Triduum Sacrum, also der Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag! Diese Ausnahme erscheint zunächst als völlig überflüssig, da ja nach den vorkonziliaren liturgischen Anordnungen eine Privatzelebration des Priesters (ohne anwesende Gemeinde) an diesen drei Tagen sowieso untersagt ist.

Wenn dies aber dennoch ausdrücklich betont wird, dann muss der Sinn dieser Maßnahme wohl in etwas Anderem erblickt werden. Offensichtlich will Benedikt XVI. damit erreichen, dass die Zelebration der überlieferten Liturgie an diesem Triduum Sacrum unbedingt und unmissverständlich verboten bleibt! Und dies hängt offenkundig damit zusammen, dass in den Fürbitten des Karfreitags noch bis 1958 (unter Papst Pius XII.) gebetet wurde (Hervorhebungen durch die Redaktion): "Lasset uns beten für die ungläubigen Juden, damit unser Gott und Herr den Schleier von ihren Herzen wegnehme, damit auch sie erkennen Jesus Christus, unseren Herrn. Allmächtiger ewiger Gott, der Du Deine Barmherzigkeit auch dem jüdischen Unglauben nicht versagst: erhöre unsere Bitten, welche wir für die Verblendung jenes Volkes darbringen; damit es, nachdem es das Licht Deiner Wahrheit, die Christus ist, erkannt hat, aus seiner Finsternis herausgeführt werde. Durch denselben Herrn Jesus Christus... Amen."

In diesem Zusammenhang wollen wir uns auch daran erinnern, dass der gegenwärtige modernistische Vatikan - die Lehre und den Missionsauftrag Jesu Christi schändlicherweise verratend! - praktisch die Notwendigkeit einer jeglichen Mission unter Juden als dem katholischen Glauben widersprechend darstellt, indem er diesen zugleich die moralische Berechtigung zubilligt, die Schriften des Alten Testamentes auf eine eigene Weise auszulegen, die dann unter dem Strich nicht auf Jesus Christus als den Erlöser aller Menschen hinweist, sondern diesen sogar ausdrücklich ablehnt! (Vgl. dazu: "Keine Umkehr und keine Taufe mehr notwendig?" in "Beiträge"/65, S. 25-27, "Nochmals: Keine Umkehr und keine Taufe mehr?" in "Beiträge"/67, S. 16-19, "Grenze der Mission?" in "Beiträge"/68, S. 20-25)

Also will man durch die Einfügung der betreffenden folgenschweren Ausnahme seitens des modernistischen Vatikans aus Gründen eines himmelschreienden politischen, gesellschaftlichen bzw. ökumenischen Opportunismus unbedingt verhindern, dass im Namen der "Konzilskirche" je wieder für die aus christlicher Sicht selbstverständlich notwendige Bekehrung des jüdischen Volkes zu Christus, dem göttlichen Erlöser, gebetet werde! Und daraus ist dann auch noch die Schlussfolgerung zu ziehen (einmal mehr!), dass es auch Benedikt XVI. überhaupt nicht um die christlich-katholische Wahrheit geht, sondern dass er die "Einführung" der "Tridentinischen Messe" offensichtlich für andere Zwecke instrumentalisiert. Denn hätte er wirklich die Wahrheit gewollt, hätte er sie nicht anderen Interessen und teilweise sogar antichristlich gesinnten Gruppierungen geopfert!

Entscheidend ist dann vor allem der Artikel 5. Im § 1 wird dort ausgeführt: "In Pfarreien, wo eine Gruppe der Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Missale Romanum zu lesen, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, dass das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht werde mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist."

Im Klartext bedeutet dies, dass der 62-er Ritus grundsätzlich nur dort Verwendung finden kann, "wo eine Gruppe der Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition anhängen, dauerhaft existiert"! Somit ist weder die Einführung des überlieferten Messritus in den regulären Pfarreien noch die Entstehung neuer Gruppen von Gläubigen, "die der früheren liturgischen Tradition anhängen", vorgesehen. Nein, diese ganze Geschichte hat offenkundig nur den einen Sinn, jene Gläubigen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht mit dem "Novus Ordo Missae" identifizieren können (bzw. ihn ablehnen) und bereits seit längerem dem überlieferten Messopfer in Gemeinden und Kapellen beiwohnen, die nicht dem Einflussbereich der "Konzilskirche" unterstehen, anzulocken und der modernistischen Hierarchie zu unterstellen!

Denn auch durch den zweiten Teil des oben zitierten § 1 wurde in Ratzingers Schreiben dafür Sorge getragen, dass der 62-er Ritus nicht zu häufig Anwendung findet. Denn sowohl ist der modernistische Pfarrklerus an seine "ordentliche Hirtensorge für die Pfarrei" als auch sind die Bischöfe an ihre "Leitung ... nach der Norm des Canon 392" erinnert worden. Dadurch werden sie sich bei der Ablehnung des Gesuchs der "Traditionalisten" nach dem Gebrauch des 62-er Ritus immer an ihre pastorale Fürsorgepflicht für jene Gläubigen, die in ihrer Mehrheit der "neuen Messe" anhangen, berufen können, ja sogar darauf verweisen müssen, dass durch die Einführung des 62-er Messritus "Zwietracht" in der Gemeinde geschürt und "die Einheit der ganzen Kirche" gestört werde! Vergessen wir nicht: die Norm der Liturgie und des Glaubens innerhalb der "Konzilskirche" ist und bleibt ausdrücklich der "Novus Ordo Missae", auf den jedes Mitglied der "Konzilskirche" sowohl einen Anspruch als auch das Recht hat!

Das ist ja eine echte "Großzügigkeit": man "gestattet" den Gebrauch des 62-er Missale und sorgt zur gleichen Zeit auch dafür, dass dieses Messbuch möglichst nur ganz selten Anwendung findet! Zumal Ratzinger in einem Begleitschreiben an die Bischöfe selbst offen zugibt: "Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen. Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her ist es klar, dass das neue Messbuch nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her ganz von selbst die Forma ordinaria des Römischen Ritus bleibt"!

Darauf, dass "Summorum Pontificum" offensichtlich nur den Zweck erfüllen soll, die "Traditionalisten" emotional bei Laune (und somit in Schach!) zu halten, verweist § 3 desselben Artikel 5. Denn dort heißt es: "Gläubigen und Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außergewöhnlichen Form zu gestatten, so z.B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten". Man spielt mit der Sentimentalität der Menschen und will, wenn überhaupt, dann nur diese zufriedenstellen, damit sie sonst halt Ruhe geben.

Somit können wir nicht umhin, dieses Schreiben Ratzingers als einen rein taktischen Schritt einzuordnen, zumal wir darin klare und nicht zu übersehende Parallelen zum eingangs beschriebenen Verhaltensmuster des atheistischen und kirchenfeindlichen Systems der früheren Sowjetunion erblicken. Wer seinen (gewaltigen) Fehler nicht einsehen und sich somit auch nicht bekehren will, sondern nur so tut als ob, der ist überhaupt nicht an der (christlich-katholischen) Wahrheit interessiert, sondern treibt sein glaubensfeindliches Spiel nur noch weiter, ja sogar noch schlimmer als zuvor! Erkennen und durchschauen wir die gefährliche List des Vatikans unter Benedikt XVI. und fallen wir doch bitte auf keinen Fall darauf herein!

P. Eugen Rissling 

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